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Auf der Autobahn nicht zu langsam fahren!Ein Fahrer verstößt
gegen das allgemeine Gebot der Rücksichtnahme (§ 1 StVO), wenn
er auf der Autobahn ohne Grund lediglich 60 km/h fährt. Fährt
nun ein anderer Fahrer, der aufgrund eines schnell fahrenden Fahrzeugs
kurz vorher auf die rechte Spur wechseln mußte, auf das langsam fahrende
Fahrzeug auf, so trifft den langsam Fahrenden ein Mitverschulden in Höhe
von 50%.
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