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Mobiltelefon kann strafverschärfend sein!

Bei besonders erschwerenden Umständen kann ein erstmaliges Fahrverbot wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überschritten werden.
Steht fest, daß das verbotene Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt zur erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung führte, so ist ein längeres Fahrverbot gerechtfertigt.

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