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Mobiltelefon kann strafverschärfend sein!Bei besonders erschwerenden
Umständen kann ein erstmaliges Fahrverbot wegen Überschreitung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit überschritten werden.
Steht fest, daß das verbotene Telefonieren mit einem Mobiltelefon während der Fahrt zur erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung führte, so ist ein längeres Fahrverbot gerechtfertigt. Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |