| Immer wieder zu schnell – höheres Bußgeld? |
| Bei beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung
ist es möglich, das Bußgeld zu erhöhen – nicht jedoch bei
einer ersten Wiederholung, wenn beim ersten Vergehen das Verschulden gering
war. Lag das erste Bußgeld unter dem Regelsatz, so ist von einem
geringen Verschulden auszugehen. Ein hinreichender Grund für eine
Erhöhung liegt in einem solchen Fall auch dann nicht vor, wenn der
Betroffene uneinsichtig ist.
OLG Düsseldorf - Az: 2 b Ss (OWi) 384/00-(OWi) 122/00 I |