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Immer wieder zu schnell – höheres Bußgeld?

Bei beharrlicher Geschwindigkeitsüberschreitung ist es möglich, das Bußgeld zu erhöhen – nicht jedoch bei einer ersten Wiederholung, wenn beim ersten Vergehen das Verschulden gering war. Lag das erste Bußgeld unter dem Regelsatz, so ist von einem geringen Verschulden auszugehen. Ein hinreichender Grund für eine Erhöhung liegt in einem solchen Fall auch dann nicht vor, wenn der Betroffene uneinsichtig ist.
OLG Düsseldorf - Az: 2 b Ss (OWi) 384/00-(OWi) 122/00 I
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