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Ausbremsen = Nötigung?Wird die Geschwindigkeit
unmittelbar - vorliegend 50-60 m - vor dem Ortstafelende gemessen, so ist
dies ein besonderer Tatbestand, der die Annahme eines Ausnahmefalles rechtfertigen
kann. Soll dennoch ein Fahrverbot verhängt werden, so ist vom Tatrichter in der Urteilsbegründung darzulegen, welche Umstände die Unterschreitung des Mindestabstandes Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |