|ANWALTONLINE| >> |URTEILE| >> |GESCHWINDIGKEIT|
Tempolimit - auch Unwissenheit ist kein Schutz
Im vorliegenden Fall hatte ein Autofahrer  auf der Autobahn die Geschwindigkeitsgrenze 100 um 25 Prozent überschritten. Er gab an, auf einem Rastplatz eine Pause eingelegt zu haben und deshalb nichts von der zwischenzeitlich verfügten Beschränkung gewußt zu haben. Ein Bußgeld von 160 Mark und ein Fahrverbot für einen Monat wurde dennoch verhängt verhängt. Der Kraftfaherer legte vergelblich Beschwerde ein.
Nach einer Fahrtunterbrechung müssen sich die Verkehrsteilnehmer dem Tempo anderer Verkehrsteilnehmer anpassen, bis die nächste Anlage eines Verkehrsleitsystems über die zulässige Geschwindigkeit informiert. Dies ist zumutbar, denn in Bayern, wo sich der Vorfall abspielte, sind Anzeigebrücken in einem Abstand von maximal 3500 Meter angebracht.

Bayerisches Oberlandesgericht, 1 ObOWi 134/98