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Wenn Fußgänger die Fahrbahn überqueren ...

Will ein Fußgänger außerhalb einer Fußgängerfurt die Straße überqueren, so muss er sich besonders vorsichtig verhalten. Dem übergeordneten Fahrzeugverkehr ist Vorrang zu geben, daher darf die Fahrbahn auch nicht überquert werden, wenn ein sich näherndes Fahrzeug wahrgenommen wurde. Tut er dies nicht, war dieses Verhalten grob fahrlässig und kann nur die Betriebsgefahr des Kfz entgegengehalten werden, so haftet der Fußgänger bei einem Unfall alleine. Hier kann angenommen werden, dass der Fußgänger den Verkehr nicht hinreichend beachtet hat. Die Betriebsgefahr des Fahrzeugs kann dann ganz zurücktreten.
KG, 4. 4.2011 - Az: 12 U 105/10
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