Umtausch einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis in einem anderen EU-Mitgliedstaat

Verkehrsrecht

Die in einem anderen EU-Mitgliedstaat im Wege des Umtauschs einer entzogenen deutschen Fahrerlaubnis erlangte Fahrerlaubnis vermittelt keine Fahrberechtigung im Bundesgebiet. Welche rechtliche Wirkungen dem Umtausch einer gültigen deutschen Fahrerlaubnis beizumessen sind, bleibt offen.

Auch beim Umtausch einer Fahrerlaubnis ist das unionsrechtliche Wohnsitzerfordernis zu beachten.

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