Entziehung der Fahrerlaubnis von Senioren

Verkehrsrecht

Im vorliegenden Fall ging es um die Entziehung einer Fahrerlaubnis eines älteren Fahrerlaubnisinhabers nach nicht spurtreuem Fahren bei zwei Fahrproben. Die mangelnde Eignung des Betroffenen ergibt sich - neben den für sich sprechenden Vorfällen im Straßenverkehr - unzweifelhaft aus den Fahrfehlern, die der Betroffenen während beider Fahrproben begangen hat.

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