Verstoß gegen Wohnsitzerfordernis und die tschechische EU-Fahrerlaubnis

Verkehrsrecht

Wurde im EU-Ausland eine Fahrerlaubnis unter Verstoß gegen das Wohnsitzprinzip erworben, so ist die Benutzung dieser Fahrerlaubnis in Deutschland abzulehnen. Im vorliegenden Fall war mit überwiegender Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass der Antragsteller unter der gemeldeten Adresse nur einen Scheinwohnsitz begründet hat.


VG Augsburg, 24.04.2014 - Az: AU 7 S 14.456

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