Einnahme von Ritalin ohne ärztliche Verordnung kostet den Lappen!

Verkehrsrecht

Hat ein Fahrerlaubnisinhaber ohne ärztliche Anordnung Ritalin konsumiert und war deshalb nicht zum Führen eines Kfz geeignet, so rechtfertigt dies die Entziehung der Fahrerlaubnis.


VGH Bayern, 24.04.2014 - Az: 11 CS 14.288

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