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Fahrerlaubnisentzug auch ohne Alkoholisierung im Straßenverkehr
Verkehrsrecht
Auch ein missbräuchlicher Alkoholkonsum außerhalb des Straßenverkehrs führt zur Entziehung der Fahrerlaubnis, wenn zu erwarten ist, dass der Betreffende künftig nicht zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am Straßenverkehr trennen kann.
Unter diesen Voraussetzungen kann auch das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (z. B. Fahrräder) untersagt werden, wenn keine Beschränkungen oder Auflagen in Betracht kommen.
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