Beurteilung
der Kraftfahreignung und Bindung an Strafurteil
Die im Straßenverkehrsgesetz
angeordnete Bindung der Verwaltungsbehörde an die Beurteilung der
Kraftfahreignung in einem Strafurteil steht nicht nur der Entziehung der
Fahrerlaubnis, sondern auch vorbereitenden Aufklärungsmaßnahmen
wie der Anforderung eines Gutachtens bei der Klärung von Eignungszweifeln
entgegen. Eine Bindungswirkung tritt nicht ein, wenn die Fahrerlaubnisbehörde
einen umfassenderen Sachverhalt als das Strafgericht zu beurteilen hat.
Dies ist dann nicht der Fall, wenn die Fahrerlaubnisbehörde die Gutachtensanforderung
nur auf strafgerichtliche Vorverurteilungen stützt, die das Strafgericht
in seinem letzten Urteil bei der Strafzumessung zulasten des Führerscheininhabers
berücksichtigt hat.