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Nicht jeder EU-Führerschein berechtigt zum Fahren auf deutschen StraßenWer ohne gültige Fahrerlaubnis
in Deutschland Auto fährt, macht sich strafbar wegen Fahrens ohne
Fahrerlaubnis. Das kann aber auch gelten, obwohl man im Besitz eines EU-Führerscheins
ist. Nämlich dann, wenn dem Fahrer zuvor in Deutschland die Fahrerlaubnis
entzogen worden ist und sich sein Wohnsitz weiterhin in Deutschland befindet.
Wer mit einem solchen EU-Führerschein im Straßenverkehr ein
Kraftfahrzeug lenkt, kann sich auch nicht ohne weiteres darauf berufen,
er habe das nicht gewusst.
Das entschied jetzt der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts. Das Amtsgericht Wildeshausen hatte einen Angeklagten wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt, weil dieser ohne gültigen Fahrausweis mit einem PKW unterwegs war. Die Fahrerlaubnis war ihm 2006 entzogen worden. Nach Ablauf der gerichtlichen Sperrfrist hatte der Angeklagte sich in Tschechien einen neuen Führerschein ausstellen lassen, ohne aber seinen Wohnsitz nach Tschechien zu verlegen. Der 1. Strafsenat bestätigte insoweit das Amtsgericht. Da der Angeklagte seinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland habe und dies im tschechischen Führerschein auch so eingetragen worden sei, sei die Bundesrepublik nach geltendem europäischem Recht nicht verpflichtet, den tschechischen Führerschein anzuerkennen. Wenn der Fahrer bei Anwendung der gebotenen und zumutbaren Sorgfalt dies erkennen konnte, mache er sich strafbar. Der 1. Strafsenat hat im konkreten Fall die Sache gleichwohl zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, weil dieses keine ausreichenden Tatsachenfeststellungen zu dem vom Angeklagten behaupteten Verbotsirrtum getroffen hatte. |