EU-Führerscheintourismus
durch 3. Führerscheinrichtlinie beendet
Auf der Grundlage der neuen
3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates) vom 20. Dezember 2006 ist es zulässig, dass
nach Entzug eines Führerscheins eine in Polen erteilte Fahrerlaubnis
der Klasse B nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik
Deutschland berechtigt. Der Ausstellerstaat hätte bei erkennbarem
Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis entsprechende Maßnahmen
ergreifen müssen.
OVG Nordrhein-Westfalen,
20.1.2010 - Az: 16 B 814/09