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EU-Führerscheintourismus durch 3. Führerscheinrichtlinie beendet

Auf der Grundlage der neuen 3. Führerscheinrichtlinie (Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates) vom 20. Dezember 2006 ist es zulässig, dass nach Entzug eines Führerscheins eine in Polen erteilte Fahrerlaubnis der Klasse B nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt. Der Ausstellerstaat hätte bei erkennbarem Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis entsprechende Maßnahmen ergreifen müssen.
OVG Nordrhein-Westfalen, 20.1.2010 - Az: 16 B 814/09
Quelle: PM des OVG Nordrhein-Westfalen
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