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Führerscheinprüfung nicht bestanden - Fahrlehrer nicht bezahlen?

Ein Fahrlehrer schließt mit seinen Schülern einen Dienstvertrag ab, nachdem er den Schüler die zur Erlangung der notwendigen Befähigung benötigten Übungsstunden durchlaufen läßt. Erst dann, wenn der Fahrlehrer überzeugt ist, dass ausreichende praktische Kenntnisse für den Straßenverkehr erworben sind, darf die Ausbildung abgeschlossen werden. Grundsätzlich beinhaltet der Dienstvertrag jedoch keine Garantie für das Bestehen der praktischen Fahrprüfung. Daher bleibt der Vergütungsanspruch auch im Fall des Nichtbestehens erhalten.
AG Brandenburg/Havel, 8.9.2008 - Az: 34 C 265/07
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