Führerscheinprüfung
nicht bestanden - Fahrlehrer nicht bezahlen?
Ein Fahrlehrer schließt
mit seinen Schülern einen Dienstvertrag ab, nachdem er den Schüler
die zur Erlangung der notwendigen Befähigung benötigten Übungsstunden
durchlaufen läßt. Erst dann, wenn der Fahrlehrer überzeugt
ist, dass ausreichende praktische Kenntnisse für den Straßenverkehr
erworben sind, darf die Ausbildung abgeschlossen werden. Grundsätzlich
beinhaltet der Dienstvertrag jedoch keine Garantie für das Bestehen
der praktischen Fahrprüfung. Daher bleibt der Vergütungsanspruch
auch im Fall des Nichtbestehens erhalten.