Auch mehr als ein Jahr
nach einem Verkehrsdelikt kann der Führerschein vorläufig entzogen
werden - es ist durchaus nachvollziehbar, dass sich erst im Verlauf der
Ermittlungen die Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen von Fahrzeugen
herausstellt. Daher kann sich der Betroffene auch nicht auf Vertrauensschutz
berufen.