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Führerscheinentzug auch ein Jahr nach der Tat?

Auch mehr als ein Jahr nach einem Verkehrsdelikt kann der Führerschein vorläufig entzogen werden - es ist durchaus nachvollziehbar, dass sich erst im Verlauf der Ermittlungen die Ungeeignetheit des Betroffenen zum Führen von Fahrzeugen herausstellt. Daher kann sich der Betroffene auch nicht auf Vertrauensschutz berufen.
OLG Zweibrücken, 23.4.2009 - Az: 1 Ws 102/09
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