Grundsätzlich ist
der Entzug einer in einem anderen EU-Staat erworbenen Fahrerlaubnis zulässig
und verstößt nicht gegen europäisches Recht. Dies gilt
insbesondere bei Fällen des Führerscheintourismus, z.B. wenn
der Betroffene in Deutschland keinen Führerschein erhalten und sich
deshalb in einem anderen EU-Land die Fahrerlaubnis besorgt hat.