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Entzug von Führerschein aus anderem EU-Staat

Grundsätzlich ist der Entzug einer in einem anderen EU-Staat erworbenen Fahrerlaubnis zulässig und verstößt nicht gegen europäisches Recht. Dies gilt insbesondere bei Fällen des Führerscheintourismus, z.B. wenn der Betroffene in Deutschland keinen Führerschein erhalten und sich deshalb in einem anderen EU-Land die Fahrerlaubnis besorgt hat.
OVG Saarland, 11.9.2008 - Az: 1 B 286/08
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