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Scheinwohnsitz hilft bei EU-Führerscheintourismus nicht!

Deutsche Behörden dürfen bei mangelnder Fahreignung eine später erteilte EU-Fahrerlaubnis entziehen, wenn offenkundig ein ausländischer Scheinwohnsitz im Führerschein eingetragen ist. 
OVG Nordrhein-Westfalen, 12.1.2009 - Az: 16 B 1610/08 
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