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Polnische Fahrerlaubnis muss anerkannt werden

Hat ein Deutscher eine Fahrerlaubnis in Polen erworben, so ist diese von den deutschen Behörden auch dann anzuerkennen, wenn der Betroffene in Polen lediglich einen Scheinwohnsitz hatte, da von EU-Mitgliedsstaaten ausgestellte Führerscheine gem. europäischen Rechts gegenseitig uneingeschränkt anzuerkennen sind. Der Heimatstaat kann jedoch ausnahmsweise die Fahrerlaubnis entziehen, wenn sich aus dem Führerschein selbst oder aus amtlichen Äußerungen des Ausstellerstaates ergibt, dass der Fahrerlaubnisinhaber dort keinen Wohnsitz hatte.
OVG Rheinland-Pfalz, 31.10.2008 - Az: 10 A 10851/08

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