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Fahrerlaubnisentzug nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung?

Wurde bei einem Kraftfahrer ein rechtlich erheblicher Cannabiskonsum festgestellt, so kann auf der Grundlage einer Blutprobe, für die keine richterliche Billigung bestand, die Fahrerlaubnis entzogen werden, da in einem solchen Fall von der Behörde auch die Rechte Dritter, die vor zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeigneten Kraftfahrern geschützt werden müssen, zu beachten sind. Die Grundsätze über Verwertungsverbote im Strafprozess sind daher nicht übertragbar.
VG Berlin, 12.9.2008 - Az: 4 A 139.08
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