Fahrerlaubnisentzug
nach Blutentnahme ohne richterliche Anordnung?
Wurde bei einem Kraftfahrer
ein rechtlich erheblicher Cannabiskonsum festgestellt, so kann auf der
Grundlage einer Blutprobe, für die keine richterliche Billigung bestand,
die Fahrerlaubnis entzogen werden, da in einem solchen Fall von der Behörde
auch die Rechte Dritter, die vor zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeigneten
Kraftfahrern geschützt werden müssen, zu beachten sind. Die Grundsätze
über Verwertungsverbote im Strafprozess sind daher nicht übertragbar.