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Führerscheintourismus - Anerkennung kann abgelehnt werden!
Das OVG des Saarlandes hat die Beschwerde eines deutschen Staatsangehörigen zurückgewiesen, dem von der Fahrerlaubnisbehörde das Recht aberkannt worden war, von der in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen. Die behördliche Verfügung verstößt nicht gegen europarechtliche Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Danach kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis anzuerkennen, wenn bereits aufgrund der Angaben in dem Führerschein feststeht, dass die nach Europarecht geltende Voraussetzung eines Wohnsitzes in dem Ausstellermitgliedstaat nicht erfüllt war. 

OVG Saarland, 3.7.2008 - Az: 1 B 238/08