Führerscheintourismus
- Anerkennung kann abgelehnt werden!
Das OVG des Saarlandes
hat die Beschwerde eines deutschen Staatsangehörigen zurückgewiesen,
dem von der Fahrerlaubnisbehörde das Recht aberkannt worden war, von
der in der Tschechischen Republik erworbenen Fahrerlaubnis in Deutschland
Gebrauch zu machen. Die behördliche Verfügung verstößt
nicht gegen europarechtliche Richtlinien und die Rechtsprechung des Europäischen
Gerichtshofs. Danach kann ein Mitgliedstaat es ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet
die in einem anderen Mitgliedstaat ausgestellte Fahrerlaubnis anzuerkennen,
wenn bereits aufgrund der Angaben in dem Führerschein feststeht, dass
die nach Europarecht geltende Voraussetzung eines Wohnsitzes in dem Ausstellermitgliedstaat
nicht erfüllt war.