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Sperrfrist und Gebrauch einer weiteren Fahrerlaubnis
Es kommt für die Strafbarkeit nach § 21 StVG trotz Innehabung einer in einem anderen EU-Staat erteilten Fahrerlaubnis nur darauf an, ob von der Fahrerlaubnis bereits vor oder erst nach Ablauf der in der Bundesrepublik verhängten Sperrfrist Gebrauch gemacht wurde.

Thüringer OLG, 6.3.2007 - Az: 1 Ss 251/06