| Sperrfrist und Gebrauch einer weiteren Fahrerlaubnis |
| Es kommt für die Strafbarkeit
nach § 21 StVG trotz Innehabung einer in einem anderen EU-Staat erteilten
Fahrerlaubnis nur darauf an, ob von der Fahrerlaubnis bereits vor oder
erst nach Ablauf der in der Bundesrepublik verhängten Sperrfrist Gebrauch
gemacht wurde.
Thüringer OLG, 6.3.2007 - Az: 1 Ss 251/06 |