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Rechtmißbräuchlich erworbener ausländischer Führerschein kann entzogen werden!

Sollen die Folgen einer bevorstehenden Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis mittels Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis umgangen werden, so liegt ein rechtmißbräuchliches Handeln vor. In diesem Fall darf die Fahrerlaubnisbehörde den ausländischen Führerschein entziehen.
VG Neustadt/Weinstraße, 14.1.2008 - Az: 3 L 1568/07.NW
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