| Rechtmißbräuchlich erworbener ausländischer Führerschein kann entzogen werden! |
| Sollen die Folgen einer
bevorstehenden Entziehung der deutschen Fahrerlaubnis mittels Erwerb einer
ausländischen Fahrerlaubnis umgangen werden, so liegt ein rechtmißbräuchliches
Handeln vor. In diesem Fall darf die Fahrerlaubnisbehörde den ausländischen
Führerschein entziehen.
VG Neustadt/Weinstraße, 14.1.2008 - Az: 3 L 1568/07.NW |