![]() |
| © 2000 - AnwaltOnline |
Nach Fahrprobe Fahrerlaubnis futsch?Erweist sich ein Betroffener
bei einer Fahrprobe nicht (mehr) als geeignet, so kann die Fahrerlaubnis
entzogen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber eine
lange Zeit unbeanstandet gefahren ist; die Entziehung ist sowohl zum Schutz
des Betroffenen als auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer anwendbar.
Sie benötigen einen AnwaltOnline Direkt Zugang im Bereich Verkehrsrecht. Sie haben noch keinen Zugang? Jetzt kostenlos anmelden und sofort weiterlesen! |