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Nach Fahrprobe Fahrerlaubnis futsch?

Erweist sich ein Betroffener bei einer Fahrprobe nicht (mehr) als geeignet, so kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies gilt auch dann, wenn der Fahrerlaubnisinhaber eine lange Zeit unbeanstandet gefahren ist; die Entziehung ist sowohl zum Schutz des Betroffenen als auch zum Schutz anderer Verkehrsteilnehmer anwendbar.

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