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Nutzung ausländischer Fahrerlaubnis kann untersagt werden
Erst dann, wenn ein Betroffener die ihm gebotene Gelegenheit, seine aktuelle Kraftfahreignung nachzuweisen, nicht nutzt, kann der Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im Inland untersagt werden.

OVG Nordrhein-Westfalen, 13.7.2007 - Az: 16 B 823/07