| Nutzung ausländischer Fahrerlaubnis kann untersagt werden |
| Erst dann, wenn ein Betroffener
die ihm gebotene Gelegenheit, seine aktuelle Kraftfahreignung nachzuweisen,
nicht nutzt, kann der Gebrauch einer ausländischen Fahrerlaubnis im
Inland untersagt werden.
OVG Nordrhein-Westfalen, 13.7.2007 - Az: 16 B 823/07 |