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Verleiher muß Führerschein prüfen!

Ein Fahrzeughalter muß vor Überlassung des Fahrzeugs an einen Dritten dessen Führerschein prüfen - dies ergibt sich aus der gesteigerten Sorgfaltspflicht des Halters. Nur wenn die Person das Fahrzeug nach entsprechender Prüfung bereits genutzt hat, kann hiervon abgesehen werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß inzwischen die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.
OLG Thüringen, 18.7.2006 - Az: 1 Ss 111/06
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