Ein Fahrzeughalter muß
vor Überlassung des Fahrzeugs an einen Dritten dessen Führerschein
prüfen - dies ergibt sich aus der gesteigerten Sorgfaltspflicht des
Halters. Nur wenn die Person das Fahrzeug nach entsprechender Prüfung
bereits genutzt hat, kann hiervon abgesehen werden, wenn keinerlei Anhaltspunkte
dafür vorliegen, daß inzwischen die Fahrerlaubnis entzogen oder
ein Fahrverbot ausgesprochen wurde.