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Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland?
Wurde eine Fahrerlaubnis in der Tschechischen Republik in offensichtlich rechtsmißbräuchlicher Umgehung der deutschen Vorschriften erworben, so kann diese in Deutschland nicht anerkannt werden. Bei einem offenen Mißbrauch kann sich der Fahrerlaubnisinhaber nicht auf den Anerkennungsgrundsatz berufen. Dies wäre z.B. dann der Fall, wenn die nationale Fahrerlaubnis wegen schwerwiegender Eignungsmängel nicht wieder erlangt werden kann und nur deshalb eine Fahrerlaubnis im EU-Ausland erworben wurde.

OVG Rheinland-Pfalz, 21.6.2007 - Az: 10 B 10291/07.OVG