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19 Punkte und mehr ... - FührerscheinentzugFür das vorliegen
einer Punktezahl von 19 oder mehr und den entsprechenden Entzug der Fahrerlaubnis
kommt es allein auf den Zeitpunkt der Entziehungsanordnung an. Werden einer
oder mehr Punkte im Widerspruchsverfahrensverlauf getilgt, so ist dies
unerheblich.
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