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Tschechische Fahrerlaubnis bei mißbräuchlicher Umgehung des nationalen Rechts ungültigEine nachfolgend erlangte
ausländische Fahrerlaubnis muß nach Ablauf einer nach §
69a StGB angeordneten Sperrfrist nicht zwingend wegen früher bestandener
Fahreignungszweifel entzogen werden. Es ist aber davon auszugehen, daß
sich der Fahrer durch einen Antrag in Tschechien in mißbräuchlicher
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