| Gültige EU-Fahrerlaubnis schützt vor Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis |
| Verfügt ein Angeklagter
über eine Fahrerlaubnis aus anderem EU-Mitgliedsstaat, so kann er
nicht wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt werden. Der Tatbestand
des § 21 StVG ist nicht einschlägig, wenn es dem Betroffenen
nicht verwehrt ist, in einem anderen EU-Mitgliedsland eine neue Fahrerlaubnis
zu erwerben und hiermit auch in Deutschland - trotz Bußgeldverfahren,
zahlreicher Punkte und Strafverfahren - zu fahren.
AG Sondershausen, 21.2.2007 - Az: 475 Js 56575/06 3 Cs |