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Schluß mit Führerscheintourismus?
Es kann dem Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis im Einzelfall verwehrt sein, sich auf Europarecht (Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung) zu berufen, wenn rechtsmißbräuchlich gehandelt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem EU-Führerschein das Erfordernis, ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, umgangen wird.

Thüringer OVG, 29.6.2006 - Az: 2 EO 240/06