| Schluß mit Führerscheintourismus? |
| Es kann dem Inhaber einer
EU-Fahrerlaubnis im Einzelfall verwehrt sein, sich auf Europarecht (Grundsatz
der gegenseitigen Anerkennung) zu berufen, wenn rechtsmißbräuchlich
gehandelt wird. Dies gilt insbesondere dann, wenn mit dem EU-Führerschein
das Erfordernis, ein positives medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen,
umgangen wird.
Thüringer OVG, 29.6.2006 - Az: 2 EO 240/06 |