AnwaltOnline - Ihr Rechtsanwalt im Netz
Folgen Sie uns: AnwaltOnline RSS-Feed Twitter facebook
 © 2000 -  AnwaltOnline

Führerschein im Ausland - nun doch?

Rechtmäßig in einem EU-Land ausgestellte Führerscheine sind von deutschen Behörden anzuerkennen. Somit kann nach Ablauf der Sperrfrist auch ein in einem anderen EU-Land erworbener Führerschein genutzt werden. Es kann nicht verlangt werden, daß die deutschen Bedingen (z.B. MPU) eingehalten werden.
Innerhalb der Sperrfrist kann der ausländische Führerschein jedoch nicht genutzt werden. Umgangen werden kann auf diesem Wege eine ggf. erforderliche MPU: Im vorliegenden Fall kam eine österreichische medizinisch-psychologische Stellungnahme nicht dem deutschen Gutachten gleich. Nach der Entscheidung des EuGH kann dies von der deutschen Behörde nach Ablauf der Sperrfrist auch nicht verlangt
werden.
EuGH - Az: C-227/05
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.


AnwaltOnline wird empfohlen von ComputerBild und vielen anderen Unternehmen, Organisationen und Institutionen

RSS-Feed zum Verkehrsrecht  | Nach Oben