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Nach einem Jahr kein Führerscheinentzug mehr?Das Gericht nahm vorliegend
einen Ausnahmefall an, bei der nach einer fahrlässigen Gefährdung
des Straßenverkehrs vom Führerscheinentzug abgesehen werden
kann. Der betroffene Berufskraftfahrer hatte in dem Jahr zwischen Vergehen
und Gerichtsverhandlung gut 125.000 km unbeanstandet zurückgelegt,
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