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Nach einem Jahr kein Führerscheinentzug mehr?

Das Gericht nahm vorliegend einen Ausnahmefall an, bei der nach einer fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs vom Führerscheinentzug abgesehen werden kann. Der betroffene Berufskraftfahrer hatte in dem Jahr zwischen Vergehen und Gerichtsverhandlung gut 125.000 km unbeanstandet zurückgelegt,
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