Auch
private Nachschulung verkürzt den Führerscheinentzug
Die Sperrfrist für
die Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt (2,05
Promille) kann auch durch Teilnahme an einem Nachschulungskurs bei einem
privaten Anbieter um drei Monate verkürzt werden. Entscheidend ist,
daß die Nachschulung einer zuverlässigen Kontrolle hinsichtlich
Organisation, Inhalt und Objektivität der Teilnahmebescheinigung wie
bei staatlichen Kursen besteht (z.B. durch den TÜV).