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Nach Ablauf der Sperrfrist wird ausländischer Führerschein anerkannt
Ist die von einem deutschen Gericht verhängte Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis abgelaufen, so kann auch im EU-Ausland ein Führerschein gemacht werden, der in Deutschland gültig ist. Hiermit kann ggf. eine MPU umgangen werden, da der EuGH entschieden hat, daß eine nach Ablauf der Sperrfrist in einem anderen EU-Land erteilte Fahrerlaubnis auch in Deutschland anzuerkennen ist.

EuGH - Az: C-476/01

Anmerkung AnwaltOnline:
Dieser Ausweg wird demnächst mit einer geänderten Führerscheinrichtlinie versperrt werden.