| Nach Ablauf der Sperrfrist wird ausländischer Führerschein anerkannt |
| Ist die von einem deutschen
Gericht verhängte Sperrfrist für die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis
abgelaufen, so kann auch im EU-Ausland ein Führerschein gemacht werden,
der in Deutschland gültig ist. Hiermit kann ggf. eine MPU umgangen
werden, da der EuGH entschieden hat, daß eine nach Ablauf der Sperrfrist
in einem anderen EU-Land erteilte Fahrerlaubnis auch in Deutschland anzuerkennen
ist.
EuGH - Az: C-476/01 Anmerkung AnwaltOnline:
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