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Führerscheinentzug gilt nicht für BundeswehrfahrtenWurde wegen einer privaten
Trunkenheit die Fahrerlaubnis eines Zeitsoldaten entzogen, so können
Fahrten mit dienstlich genutzten Bundeswehrfahrzeugen hiervon ausgenommen
werden, wenn bislang keine Auffälligkeit des Betroffenen im Straßenverkehr
bestand und eine vergleichbare Verfehlung im Dienst nicht zu erwarten ist.
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