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Fahren ohne Fahrerlaubnis trotz ausländischer FahrerlaubnisDer Inhaber einer in einem
EU- oder EWR-Staat erworbenen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz im Inland, dem
die deutsche Fahrerlaubnis von einem Gericht rechtskräftig entzogen
worden war und der nach dem 31.12.1998 im Inland ein Kraftfahrzeug führt,
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