| Fahrschüler darf nicht überfordert werden |
| Kommt ein Fahrschüler
innerhalb der Motorrad-Ausbildung zu Schaden, da er überfordert ist,
so haftet der Fahrlehrer. Ein Ausbilder wurde im vorliegenden Fall auf
Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, da er bereits
in der ersten Stunde eine Fahrt mit dem Motorrad angeordnet hatte. Hierbei
kollidierte die Schülerin mit einem LKW und verletzte sich schwer.
Der Fahrlehrer hätte wissen müssen, dass die Schülerin mit
einer halbstündigen Fahrübung nicht genügend vorbereitet
war. Er hat somit seine Pflicht, die Schülerin vor Schaden zu bewahren,
grob fahrlässig verletzt.
Arbeitsgericht Viechtach, 2 C 41/97 |