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Fahrschüler darf nicht überfordert werden
Kommt ein Fahrschüler innerhalb der Motorrad-Ausbildung zu Schaden, da er überfordert ist, so haftet der Fahrlehrer. Ein Ausbilder wurde im vorliegenden Fall auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verurteilt, da er bereits in der ersten Stunde eine Fahrt mit dem Motorrad angeordnet hatte. Hierbei kollidierte die Schülerin mit einem LKW und verletzte sich schwer. Der Fahrlehrer hätte wissen müssen, dass die Schülerin mit einer halbstündigen Fahrübung nicht genügend vorbereitet war. Er hat somit seine Pflicht, die Schülerin vor Schaden zu bewahren, grob fahrlässig verletzt.

Arbeitsgericht Viechtach, 2 C 41/97