| Führerschein verloren - Einfach so Ersatz? |
| Bei Verlust des Führerscheins
kann von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Ausstellung
eines Ersatz grundsätzlich verlangt werden. Es ist sodann zu prüfen,
ob der Antragstelle eine Fahrerlaubnis besitzt und ob Gründe für
den sofortigen Einzug derselben vorliegen.
Im vorliegenden Fall weigerte sich die Verkehrsbehörde, einen Ersatz auszustellen. Die Tauglichkeit kann in einem solchen Fall nicht nochmals grundlegend geprüft werden. Sofern es keine strafrechtlichen Hindernisse gibt, ist ein Ersatz auszustellen. OVG Koblenz, 7B 12178/98 |