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Bei drohendem Verlust des Arbeitsplatzes kann vom Fahrverbot abgesehen werden

Ein Fahrverbot, das aufgrund eines Verkehrsverstoßes eigentlich im Regelverfahren vorgesehen ist, kann bei vorliegender besonderer Härte entfallen. Hierzu ist vom Tatrichter umfassend zu klären, ob hierdurch der Arbeitsplatz oder die Existenz gefährdet wird, wenn der Betroffene hierfür Anknüpfungstatsachen vorbringt. Dies bedeutet zwar nicht, dass berufliche oder wirtschaftliche Schwierigkeiten grundsätzlich vor einem Fahrverbot schützen, dennoch kann eine Ausnahme bei drohenden Verlust des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenz durch das Fahrverbot gerechtfertigt sein. Daher ist bei einem derartigen Fall eine nähere Begründung erforderlich, wenn das Fahrverbot dennoch verhängt wird.
Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene ein Schreiben seines Arbeitgebers vorgelegt, aus dem hervorging, dass er im Fall der Anordnung eines Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verliere. Dem Amtsgericht genügte dies nicht und legte dem Betroffenen zudem die Beweislast auf. Das OLG kassierte diese Ansicht - schließlich hat das Gericht von Amts wegen die Wahrheit zu erforschen. Vorliegend hätte es daher eine umfassende Aufklärung durch das Tatgericht erfordert, weil der Betroffene Anknüpfungstatsachen vorgebracht hatte. Eine weitergehende Darlegungs- oder Beweislast obliegt dem Betroffenen dann nicht.
OLG Bamberg, 26.1.2011 - Az: 3 Ss OWi 2/2011
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