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Entzug der Fahrerlaubnis - auch bei zwischenzeitlich getilgten Verkehrsverstößen!

Die Nichteignung zur Führung von Kraftfahrzeugen kann von der Fahrerlaubnisbehörde festgestellt werden, wenn diese wegen wiederholter Verkehrsverstöße unter Alkoholeinfluss ein medizinisch-psychologisches Gutachten rechtmäßig angefordert hat und dieses nicht fristgerecht vorgelegt wurde. Sodann kann rechtmäßig ein Bescheid zur Entziehung der Fahrerlaubnis erlassen werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Verkehrsverstöße zum Erlasszeitpunkt bereits aus dem Verkehrszentralregister getilgt wurden, wenn die Nichteignungsfeststellung vor dem Tilgungszeitpunkt erfolgt ist. Es ist nicht notwendig, dass sich die Entziehung auch auf nach Tilgung eingetretene Gründe stützt.
VG Berlin, 16.11.2010 - Az: 20 L 337/10
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