Entzug
der Fahrerlaubnis - auch bei zwischenzeitlich getilgten Verkehrsverstößen!
Die Nichteignung zur Führung
von Kraftfahrzeugen kann von der Fahrerlaubnisbehörde festgestellt
werden, wenn diese wegen wiederholter Verkehrsverstöße unter
Alkoholeinfluss ein medizinisch-psychologisches Gutachten rechtmäßig
angefordert hat und dieses nicht fristgerecht vorgelegt wurde. Sodann kann
rechtmäßig ein Bescheid zur Entziehung der Fahrerlaubnis erlassen
werden. Dies gilt auch für den Fall, dass die Verkehrsverstöße
zum Erlasszeitpunkt bereits aus dem Verkehrszentralregister getilgt wurden,
wenn die Nichteignungsfeststellung vor dem Tilgungszeitpunkt erfolgt ist.
Es ist nicht notwendig, dass sich die Entziehung auch auf nach Tilgung
eingetretene Gründe stützt.