Fahrverbot
aufgrund von mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen
Es kann nicht wegen beharrlicher
Pflichtverletzung ein Fahrverbot verhängt werden, wenn zur vorliegenden
Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h außerhalb einer geschlossenen
Ortschaft zwei weitere Geschwindigkeitsverstöße von 25 km/h
bzw. 33 km/h vorlagen, die jedoch bereits 14 bzw. 21 Monate zurücklagen.