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Fahrverbot aufgrund von mehreren Geschwindigkeitsüberschreitungen

Es kann nicht wegen beharrlicher Pflichtverletzung ein Fahrverbot verhängt werden, wenn zur vorliegenden Geschwindigkeitsüberschreitung um 40 km/h außerhalb einer geschlossenen Ortschaft zwei weitere Geschwindigkeitsverstöße von 25 km/h bzw. 33 km/h vorlagen, die jedoch bereits 14 bzw. 21 Monate zurücklagen.
OLG Bamberg, 15.10.2007 - Az: 2 Ss OWi 263/07
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