| Kein Fahrverbot für Feuerwehrmänner |
| Im vorliegenden Fall hatte
ein Berufsfeuerwehrmann mit einem Motorrad einen erheblichen Geschwindigkeitsverstoß
begangen. In der Folge wurde ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats
auferlegt. Der Betroffene hatte Rechtsmittel eingelegt - erfolgreich. Das
Gericht beschränkte das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugarten und
nahm unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit das
Fahren von Einsatz- und Krankenwagen vom Fahrverbot aus. Die Beschränkung
auf bestimmte Fahrzeugarten (Pkw, Motorrad) sei als Denkzettel ausreichend.
OLG Düsseldorf, 24.9.2007 - Az: 2 Ss (Owi) 118/07-(Owi) 50/07 III |