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Kein Fahrverbot für Feuerwehrmänner
Im vorliegenden Fall hatte ein Berufsfeuerwehrmann mit einem Motorrad einen erheblichen Geschwindigkeitsverstoß begangen. In der Folge wurde ein Fahrverbot für die Dauer eines Monats auferlegt. Der Betroffene hatte Rechtsmittel eingelegt - erfolgreich. Das Gericht beschränkte das Fahrverbot auf bestimmte Fahrzeugarten und nahm unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit das Fahren von Einsatz- und Krankenwagen vom Fahrverbot aus. Die Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten (Pkw, Motorrad) sei als Denkzettel ausreichend.

OLG Düsseldorf, 24.9.2007 - Az: 2 Ss (Owi) 118/07-(Owi) 50/07 III