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Kein Fahrverbot wegen außergewöhnlicher Härte - nicht so einfach!Eine außergewöhnliche
Härte, die das Absehen von einem Fahrverbot zulässt, erfordert
so schwerwiegende berufliche Folgen, dass diese existenzvernichtend wären.
Bei abhängig Beschäftigten ist jedoch die Aufnahme eines Kredits
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