| Gefährdung des Arbeitsplatzes durch Fahrverbot |
| Droht einem Verkehrsteilnehmer
ein Regelfahrverbot, so ist zur Gefährdung des Arbeitsplatzes durch
ein Fahrverbot ausreichend vorgetragen, wenn der Betroffene ein entsprechendes
Schreiben seines Arbeitgebers vorlegt, aus dem hervorgeht, daß er
im Falle der Anordnung eines Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verlieren
wird. Eine weitergehende Darlegungs- oder Beweislast obliegt dem Betroffenen
nicht.
OLG Köln, 16.11.2007 - Az: 83 Ss-OWi 82/07 |