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Gefährdung des Arbeitsplatzes durch Fahrverbot
Droht einem Verkehrsteilnehmer ein Regelfahrverbot, so ist zur Gefährdung des Arbeitsplatzes durch ein Fahrverbot ausreichend vorgetragen, wenn der Betroffene ein entsprechendes Schreiben seines Arbeitgebers vorlegt, aus dem hervorgeht, daß er im Falle der Anordnung eines Fahrverbots seinen Arbeitsplatz verlieren wird. Eine weitergehende Darlegungs- oder Beweislast obliegt dem Betroffenen nicht.

OLG Köln, 16.11.2007 - Az: 83 Ss-OWi 82/07