| Vorläufige Entziehung auf Fahrverbot anrechnen! |
| Vor Erlaß eines Bescheides
über die Beschlagnahme des Führerscheins ist seitens der Bußgeldstelle
die Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis zu berücksichtigen.
Das Fahrverbot gilt als vollstreckt, wenn die Anrechnung der Dauer erfolgt.
AG Viechtach, 5.2.2007 - Az: 6 II OWi 198/07 |