| Zum dritten Mal zu schnell - Fahrverbot? |
| Wurde ein Fahrer bereits
zweimal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bzw. 24 km/h
belangt, so rechtfertigt ein dritter Verstoß mit Überschreitung
von 28 km/h noch kein einmonatiges Fahrverbot. Allenfalls ist eine Verdopplung
des Regelbußgeldes gerechtfertigt.
OLG Bamberg, 6.7.2006 - Az: 2 Ss OWi 789/06 |