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Zum dritten Mal zu schnell - Fahrverbot?
Wurde ein Fahrer bereits zweimal wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen von 21 bzw. 24 km/h belangt, so rechtfertigt ein dritter Verstoß mit Überschreitung von 28 km/h noch kein einmonatiges Fahrverbot. Allenfalls ist eine Verdopplung des Regelbußgeldes gerechtfertigt.

OLG Bamberg, 6.7.2006 - Az: 2 Ss OWi 789/06