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Arbeitsplatzverlust als Schutz vor Fahrverbot?
Droht aufgrund eines Fahrverbotes der Verlust des Arbeitsplatzes, so ist nicht einfach von einem Fahrverbot gegen Erhöhung des Bußgeldes abzusehen. Vielmehr ist zu prüfen, ob das Fahrverbot nicht in die Urlaubszeit des Betroffenen gelegt werden oder der Arbeitgeber während der führerscheinlosen Zeit eine Tätigkeit im Innendienst zuweisen kann. Nur dann, wenn beides nicht möglich ist, kann wegen eines Härtegrundes ein Absehen vom Fahrverbot in Erwägung gezogen werden.

OLG Hamm, 27.4.2006 - Az: 2 Ss OWi 160/06