| Arbeitsplatzverlust als Schutz vor Fahrverbot? |
| Droht aufgrund eines Fahrverbotes
der Verlust des Arbeitsplatzes, so ist nicht einfach von einem Fahrverbot
gegen Erhöhung des Bußgeldes abzusehen. Vielmehr ist zu prüfen,
ob das Fahrverbot nicht in die Urlaubszeit des Betroffenen gelegt werden
oder der Arbeitgeber während der führerscheinlosen Zeit eine
Tätigkeit im Innendienst zuweisen kann. Nur dann, wenn beides nicht
möglich ist, kann wegen eines Härtegrundes ein Absehen vom Fahrverbot
in Erwägung gezogen werden.
OLG Hamm, 27.4.2006 - Az: 2 Ss OWi 160/06 |