| EU-Führerschein während Fahrerlaubnissperrfrist |
| Ein in einem anderen EU-Mitgliedstaat
ausgestellter EU-Führerschein ist in Deutschland während einer
strafgerichtlich verhängten Fahrerlaubnissperrfrist in Deutschland
nicht anerkennungsfähig. Auch durch Ablauf der Sperrfrist wird ein
solcher EU-Führerschein nicht wirksam.
OLG Stuttgart, 15.1.2007 - Az: 1 Ss 560/06 |