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Bei Angehörigenpflege kein FahrverbotWären einem mit Fahrverbot
bedrohten Fahrer nahe stehende Personen in unzumutbarer Weise vom Fahrverbot
betroffen, so kann von diesem ausnahmsweise abgesehen werden. Dies kann
z.B. Fälle betreffen, in denen ein naher Angehöriger pflege-
und betreuungsbedürftig ist und außer dem Betroffenen keine
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